Unser Kinderschutzkonzept
Kinder und Jugendliche bedürfen unseren Schutz, um wachsen und gedeihen zu können. Aus diesem Grund wurde die Kinderschutzrichtlinie des SC Concordia Zollern e.V. ins Leben gerufen.
Präambel
Der SC Concordia Zollern e.V. setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Unser Ziel ist es, ein sicheres, respektvolles und förderliches Umfeld zu schaffen, in dem junge Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten sicher Sport treiben und sich persönlich entwickeln können.
Geltungsbereich
Diese Kinderschutzrichtlinie gilt für alle Mitglieder, Trainer*innen, Betreuer*innen, ehrenamtlich Engagierten, Kooperationspartner*innen und weitere im Verein tätige Personen, die in direktem oder indirektem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Leitprinzipien
- Wir dulden keinerlei Form von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung.
- Wir fördern einen respektvollen, wertschätzenden Umgang unter allen Beteiligten.
- Wir schaffen sichere Strukturen und transparente Verantwortlichkeiten.
- Wir schulen und sensibilisieren unsere Trainer*innen und Ehrenamtlichen im Thema Kinderschutz.
Präventionsmaßnahmen
- Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei allen Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
- Teilnahme an regelmäßigen Schulungen zum Thema Kinderschutz, insbesondere für Trainer*innen, Betreuer*innen und FSJler*innen.
- Entwicklung eines Verhaltenskodexes für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Verein.
- Klare Benennung von Ansprechpersonen für Kinderschutzfragen.
Verhaltenskodex
Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verpflichten sich:
- Die körperliche und emotionale Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen zu achten.
- Nähe und Distanz professionell zu gestalten.
- Keine diskriminierenden, herabwürdigenden oder sexualisierenden Bemerkungen zu machen.
- Keine Einzeltrainings oder Fahrten ohne Zustimmung der Eltern oder einer zweiten Aufsichtsperson durchzuführen.
Interventionsverfahren
Bei Verdachtsfällen von Gewalt oder Grenzüberschreitungen wird nach einem klar definierten Verfahren gehandelt:
- Sofortige Meldung an die Kinderschutzbeauftragten des Vereins.
- Dokumentation des Sachverhalts, Auswertung und ggf. Einschaltung externer Fachstellen oder Behörden.
- Schutz des betroffenen Kindes steht stets im Vordergrund.
- Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes.
Kinderschutzbeauftragter
Georgios Mpouras, g.mpouras@sport-club-concordia.de
Überprüfung und Weiterentwicklung
Die Kinderschutzrichtlinie wird regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft, evaluiert und bei Bedarf aktualisiert. Neue Entwicklungen oder Empfehlungen von Fachverbänden werden berücksichtigt.